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Selbstauskunft: Das musst du verraten

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Welche persönlichen Angaben sollte ich meinem neuen Vermieter mitteilen? Was muss ich vielleicht sogar verraten und was nicht? Viele Wohnungssuchende sind sich bei diesen Fragen unsicher. Wir gehen heute ein bisschen genauer auf die Mieterselbstauskunft ein und klären auf, welche Fragen des Vermieters zulässig sind und welche nicht.

 

Muss ich als Mieter/-in eine Selbstauskunft abgeben?

Vermieter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Beantwortung der Fragen in der Mieterselbstauskunft. Du musst als Mieter / -in also keine Mieterselbstauskunft abgeben. Es ist dennoch sehr ratsam, da Vermieter Mieter (-innen) bevorzugen, die eine solche Selbstauskunft abgeben. Außerdem können sie sich dadurch schnell ein Bild vom Mietinteressenten machen und entscheiden, ob er in die engere Wahl kommt.

 

Welche Fragen der Mieterselbstauskunft muss ich als Mieter beantworten?

Der Vermieter darf dem Mietinteressenten nur Fragen zum Mietverhältnis stellen. Nach dem Gesetz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB dürfen diese ihn nicht in seinen Rechten verletzen. Stellt ein Vermieter seinem Mietinteressenten Fragen, die nicht mit dem Mietvertrag in Verbindung stehen, muss dieser sie gar nicht oder darf sie sogar falsch beantworten. Wir stellen Euch nun die Fragen vor, die Vermieter Mietinteressenten stellen dürfen. Dies sind Fragen…

 

 

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft unzulässig?

Bestimmte Fragen dürfen in der Mieterselbstauskunft nicht vorkommen. Dazu gehören Fragen…