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Schönheitsreparaturen – wer ist im Mietrecht wofür zuständig?

Im Alltag taucht häufig die Frage auf, wer für das Streichen von Wänden, das Verschließen von Dübellöchern oder kleine Ausbesserungen verantwortlich ist. Der Begriff Schönheitsreparaturen spielt dabei eine zentrale Rolle. Dieser Beitrag bietet Orientierung, wie du typische Formulierungen im Mietvertrag einordnen kannst.

Weitere Orientierung im Mietrecht

Die Frage nach Schönheitsreparaturen hängt eng mit dem Mietvertrag und der Gestaltung des Mietverhältnisses insgesamt zusammen. Die folgenden Artikel geben zusätzliche Einblicke.

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Grundsatz: Instandhaltungspflicht des Vermieters

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Dazu gehören etwa größere Reparaturen an Fenstern, Türen, elektrischen Leitungen oder Sanitäranlagen. Im Mietvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass der Mieter bestimmte Schönheitsreparaturen übernimmt.

Typische Beispiele sind das Streichen von Wänden oder Heizkörpern in üblichen Abständen. Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen klar und verständlich formuliert sind.

Ein genauer Blick in den Vertrag – siehe „Mietvertrag prüfen“ – hilft dir, deine Pflichten einzuordnen.

Starre Fristen und ungewöhnliche Klauseln kritisch betrachten

In der Vergangenheit wurden häufig Klauseln verwendet, die feste Renovierungsintervalle vorsahen, zum Beispiel „alle drei Jahre Küche und Bad streichen“. Solche starren Vorgaben wurden von Gerichten teilweise kritisch bewertet.

Auch sehr weitgehende Regelungen, etwa zur vollständigen Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung, können problematisch sein. Wenn du über solche Passagen stolperst, lohnt sich eine Rückfrage beim Vermieter oder eine unabhängige Beratung.

Übergabeprotokoll und Kommunikation nutzen

Ein Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug hilft, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. So lässt sich später besser nachvollziehen, ob Veränderungen auf normale Nutzung oder außergewöhnliche Belastungen zurückgehen.

Bei Unklarheiten kannst du frühzeitig mit deinem Vermieter sprechen, statt Fragen erst kurz vor Auszug zu klären. Eine sachliche Kommunikation reduziert das Risiko von Konflikten.

Neue Wohnung, neue Regelungen – rechtzeitig vergleichen

Wenn du eine neue Wohnung suchst, lohnt sich der Vergleich der vertraglichen Regelungen zu Schönheitsreparaturen. Manche Vermieter setzen stärker auf Eigenverantwortung des Mieters, andere übernehmen mehr Aufgaben selbst.

Auf dem 1A-Mieterportal kannst du verschiedene Angebote sichten und dir einen Eindruck verschaffen, welche Konstellationen am besten zu dir passen.

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