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Homeoffice auf Dauer - 8 Tipps für die Wohnungssuche

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Durch die Corona-Pandemie hat sich unser Arbeitsalltag stark verändert. Für viele Menschen hat sich der Arbeitsplatz vom Büro ins eigene Zuhause verlagert. Mehr als jede*r dritte Arbeitnehmer*in kann seinen Arbeitsort ganz oder teilweise selbst wählen. 74 Prozent sind der Meinung, dass Homeoffice deutlich mehr genutzt werden sollte. Für 85 Prozent ist Homeoffice sinnvoll, da hierdurch der Verkehr reduziert und die Umwelt geschützt wird. Deshalb ist es für viele, die eine Wohnung suchen, wichtig, dass sie in ihrem neuen Heim ein Homeoffice einrichten können, in dem sich gut arbeiten lässt. Wir geben Euch heute acht Tipps für die Suche nach einer Wohnung, in der Ihr ein Homeoffice einrichten wollt.

  1. Such dir eine Wohnung mit einem eigenen Arbeitszimmer. Wenn du den ganzen Tag und vielleicht sogar am Wochenende arbeiten musst, ist ein Arbeitszimmer ein Muss und ein deutlicher Vorteil gegenüber einer Arbeitsecke. So kannst du eine klare Grenze zwischen Arbeit und Freizeit ziehen. Das ist besonders wichtig, wenn du Kinder hast oder dir welche wünschst.

 

  1. Wichtig bei der Suche nach einer neuen Wohnung ist auch, dass Du dein Arbeitszimmer nach Osten oder Südosten ausrichten kannst. So hast du genügend Licht, leidest aber im Sommer nicht unter der Nachmittagshitze. Achte auch darauf, dass du für deine Büromöbel genügend Wandfläche zur Verfügung hast.
     

 

  1. Erkundige dich, ob du für dein Homeoffice die Genehmigung deines Vermieters brauchst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass nicht jede Form der gewerblichen Nutzung von Vermieter*innen genehmigt werden muss, da eine klare Trennung zwischen Wohnen und Arbeiten nicht mehr zeitgemäß ist. Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten wie regelmäßige Warenlieferungen von Vermieter*innen genehmigt werden.

 

 

  1. Bei der Einrichtung eines Homeoffice entstehen zahlreiche Kosten. Doch wer muss dafür aufkommen. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Für die Arbeitsmittel, die du als Arbeitnehmer*in zur Ausübung deiner Tätigkeit im Homeoffice benötigst, muss nach § 670 der/die Arbeitgeber*in aufkommen. Dazu können Mobiliar, PC und sonstige Arbeitsmittel gehören. Bei den Kosten für Telefon und Internet ist folgendes zu beachten: Nutzt du beides auch privat, müssen Arbeitgeber*innen nur für einen Anteil der Kosten aufkommen. Am besten vereinbart ihr dafür eine Aufwandspauschale. Für Strom-, Wasser-, und Internetkosten ist gewöhnlich eine Pauschale von 50,- Euro im Monat angemessen.

 

  1. Auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es einige Dinge zu beachten, wenn du im Homeoffice arbeiten möchtest. Es gibt bestimmte Voraussetzungen dafür, dass dein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird. Zunächst einmal muss deutlich werden, dass der Raum ausschließlich zum Arbeiten verwendet wird. Daher solltest du dort keine anderen Möbel wie Bett oder Kleiderschrank stehen haben. Bei Erfüllung der Bedingungen unterscheidet das Finanzamt zwei Stufen der Akzeptanz: Liegt der Hauptteil deiner Tätigkeit im Homeoffice, werden sämtliche Kosten (Anteil der Miete und der Nebenkosten) als Werbekosten geltend gemacht. Nutzt du das Homeoffice nur an bestimmten Tagen oder musst du coronabedingt zu Hause arbeiten, kannst du bis zu 1.250 Euro pro Jahr als Werbungskosten ansetzen.

 

  1. Wenn dein/e Lebensgefährt*in oder Ehepartner*in und du beide im Homeoffice arbeitet, kann jeder von euch Werbungskosten bis 1.250 Euro absetzen, also insgesamt 2.500 Euro. Dafür müssen eure Kosten jedoch einzeln belegt werden. Dieser personenbezogene Abzug wird seit einigen Jahren vom Bundesfinanzhof gewährt.

 

 

  1. Um konzentriert arbeiten zu können, braucht man Ruhe. Daher kann man schnell die Geduld verlieren, wenn die Nachbarn stundenlang Klavier spielen. Doch welche Geräusche sind in der Wohnung zulässig? Normale Wohnungsgeräusche wie etwa Gehen, Telefonieren oder Wäsche waschen müssen wir hinnehmen. Doch wir müssen die Geräusche nicht zu jeder Zeit akzeptieren. In jeder Hausordnung sind die Ruhezeiten festgelegt, zu denen eine normale Zimmerlautstärke nicht überstiegen werden darf. Eine Ausnahme gibt es bei Kindern, bei denen man auch zu Ruhezeiten mit Lärm leben muss. Dennoch sollten die Eltern versuchen, das Kind zu beruhigen und dauerhaftes Geschrei zu vermeiden. Bist du als Mieter*in dauerhaft Lärm ausgesetzt, kannst du dich mit einem Lärmprotokoll an deine/n Vermieter*in wenden. Lärm gilt als Mietmangel, durch den Miete gemindert werden kann.

 

 

  1. Als Selbstständige*r ist ein Nachweis über die Arbeit im Homeoffice in der Regel einfacher als bei Angestellten. Die anteilsmäßigen Kosten deines Arbeitszimmers kannst du nämlich als Betriebsausgaben absetzen. Auch Kosten für ein externes Arbeitszimmer kannst du komplett als Betriebsausgaben geltend machen. Wichtig dabei ist, dass das Arbeitszimmer mit Arbeitsmitteln ausgestattet ist und du es zu mindestens 90 % beruflich nutzt. Eine weitere Möglichkeit bietet das Coworking-Space. Hier arbeitest du in einem größeren, offenen Raum neben oder mit anderen Selbstständigen. Auch bei dieser Arbeitsform kannst du die Kosten vollumfänglich als Betriebskosten geltend machen.

 

Fazit:

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Arbeit im Homeoffice durch die richtige Einrichtung und einen passenden Ort angenehm zu gestalten. Kostentechnisch wird dir unter die Arme gegriffen und du musst dir keine Sorgen machen, dir das Homeoffice nicht leisten zu können.